16.11.2018
Die Kontaktstelle für Automatisierte Mobilität der AustriaTech stellt sich vor - im Gespräch mit Wolfram Klar, Teamleiter Automatisierte und saubere Mobilität und verantwortlich für die Kontaktstelle Automatisierte Mobilität.
2016 bekam die AustriaTech das Mandat für die Kontaktstelle Automatisierte Mobilität. Wie kam es dazu?
AustriaTech war Koordinator des Stakeholderprozesses, der dem ersten Aktionsplan für Automatisiertes Fahren voranging. Über sechs Monate haben wir dabei unterstützt, gemeinsam mit rund 140 Stakeholdern aus Österreich über Möglichkeiten und Hindernisse bei Tests automatisierter Fahrzeuge zu diskutieren, Bedarfe zu identifizieren und Kompetenzen und Aktionsfelder herauszuarbeiten. Im Zuge der Festschreibung des Aktionsplans war es dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie ein großes Anliegen, dass die geplanten Maßnahmen koordiniert umgesetzt werden können. Eine wichtige Rolle nimmt dabei die Kontaktstelle für Automatisierte Mobilität ein und AustriaTech als Schnittstelle zwischen Politik, Industrie und Forschung bot alle Voraussetzungen dafür. Damit konnten wir mit unserer Arbeit nahtlos an den Stakeholderprozess anschließen.
Welche Aufgaben nimmt die Kontaktstelle seitdem wahr?
Die Kontaktstelle für Automatisierte Mobilität ist Ansprechpartner für alle jene Unternehmen und Institutionen, die in Österreich automatisierte Fahrzeuge oder automatisierte Fahrfunktionen testen wollen. Eine unserer Hauptaufgaben dabei ist es, bei der Erstellung der Anträge zu beraten und alle dafür nötigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Beispielsweise können sich Fahrzeughersteller und testende Organisationen mit Hilfe des „Code of Practice“, einer Art ergänzenden Leitlinie, Klarheit über den Weg von der Entwicklung der Systeme hin zur Serienreife schaffen. Nachdem den AntragsstellerInnen eine Bescheinigung ausgestellt wurde, können die Tests durchgeführt werden. Diese werden ebenso von der Kontaktstelle begleitet – unter anderem werden dabei regelmäßige Berichte von den AntragsstellerInnen eingefordert.
Was wären denn so typische Stolpersteine bei der Antragserstellung?
Sicherheitsaspekte spielen für alle Tests eine besonders wichtige Rolle. Ein Not-Aus-Knopf im Fahrzeug zum Beispiel allein ist nicht ausreichend, wenn ich automatisierte Fahrfunktionen testen will. Es muss sichergestellt werden, dass auch schon durch das Eingreifen ins Lenkrad die Steuerung sofort wieder übernommen werden kann. Wir wollen in Österreich Möglichkeiten schaffen, strukturiert und geordnet zu testen, aber nicht auf Kosten der Sicherheit der Testenden oder der VerkehrsteilnehmerInnen. Weiteres stellt die Klarlegung der Testvoraussetzungen oftmals ein Hindernis in der Antragsstellung dar.
Was genau kann in Österreich in Bezug auf Automatisiertes Fahren getestet werden?
Zurzeit sind im Kraftfahrgesetz drei Anwendungsfälle definiert, in deren Rahmen Tests auf öffentlichen Straßen möglich sind. Beim Autobahnpilot werden z.B. Funktionen wie das automatisierte Abstandhalten oder Spurwechseln getestet. Der zweite Bereich betrifft automatisierte Shuttles. Diese sind bereits an mehreren Orten in Österreich unterwegs als Zubringer für die sogenannte „letzte Meile“ oder im Tourismusbereich. Anders als der Autobahnpilot, der nur am hochrangigen Straßennetz getestet werden kann, können diese Shuttles unter bestimmten Bedingungen im Ortsgebiet zum Einsatz kommen. Voraussetzung ist, dass sich immer ein „Operator“ im Fahrzeug befindet und die Shuttles maximal 20km/h fahren dürfen. Der dritte und damit auch ein besonderer Anwendungsfall betrifft das automatisierte oder teleoperierte Heeresfahrzeug.
Wie lange dauert es, vom Einreichen bis zum ersten Testen?
Das kommt darauf an: beim erstmaligen Antrag muss dieser von einem unabhängigen ExpertInnenrat beurteilt werden, bevor das Ministerium über das Ausstellen einer Testbescheinigung entscheidet. Dies geschieht quartalsweise. Durch unsere fortwährende Begleitung der Antragsteller können die grundlegenden Fragen meist bereits geklärt werden, bevor der ExpertInnenrat ins Spiel kommt, sodass es dann zu keinen weiteren Verzögerungen kommen sollte.
Anders verhält es sich bei erneuten Anträgen von bereits einmal eingereichten Testszenarien. Hier kann es sehr schnell gehen. Dies betrifft kleine Änderungen, etwa beim Fahrzeug-Kennzeichen, bei den FahrerInnen oder bei den Strecken. Auf jeder Bescheinigung sind nämlich die Details zu Fahrzeugmarke und Type sowie Kennzeichen und Namen der FahrerInnen vermerkt. Sollte hier also z.B. lediglich eine andere FahrerIn nominiert werden und sich grundsätzlich sonst nichts am Test ändern, kann die Bescheinigung sozusagen im Eilverfahren ausgestellt werden.
Wie kann bei diesem sich sehr rasch entwickelnden Thema sichergestellt werden, dass neue Anforderungen und Testmöglichkeiten aufgegriffen werden können?
Das ist eine weitere Aufgabe der Kontaktstelle, nämlich das Vernetzen und gemeinsame Lernen zu ermöglichen. Wir bringen die testenden Unternehmen und Institutionen zusammen, um einen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und sehen uns bestimmte Szenarien an, wie z.B. Automatisiertes Fahren im städtischen Raum. Außerdem beschäftigen wir uns mit der Weiterentwicklung bestehender Anwendungsfälle und erheben den Bedarf an neuen Anwendungsfällen. Daraus erarbeiten wir Empfehlungen für zukünftige Maßnahmen, die wir an das Ministerium weitergeben.
Welche Möglichkeiten habe ich, mich über aktuelle Entwicklungen und Tests zu Automatisiertem Fahren zu informieren?
Auf der Website des Ministeriums sind Informationen zur Automatisierten Mobilität verfügbar – u.a. auch zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und zu bereits durchgeführten Tests. Die Stabstelle Mobilitätswende und Dekarbonisierung im BMVIT ist auch für generelle Anfragen zum Automatisierten Fahren in Österreich zuständig. Die Kontaktstelle ist als Anlaufstelle für jene Unternehmen und Institutionen gedacht, die automatisierte Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen testen wollen. Darüber hinaus erstellt AustriaTech jährlich einen Monitoringbericht zur Automatisiertern Mobilität in Österreich, in dem auch Verweise auf nationale und internationale Pilotprojekte enthalten sind.
Welche Neuerungen erwarten uns bezüglich Automatisiertem Fahren und Testen in nächster Zukunft?
Das Bundesministerium hat in dieser Woche ein neues Aktionspaket für 2019 bis 2022 veröffentlicht, mit dem über 65 Millionen Euro investiert werden. Darin enthalten sind konkrete Maßnahmen und auch neue Aufgaben für die Kontaktstelle. Dabei war es uns wichtig, Möglichkeiten zu schaffen, wie neue Entwicklungen aufgenommen und aktuelle Bedarfe berücksichtigt werden können. Dadurch können mehr Anwendungsfälle und Testszenarien geschaffen werden. Außerdem wird die Vernetzung und auch der internationale Austausch noch mehr in den Mittelpunkt unserer Aktivitäten rücken. Österreich ist hier im internationalen Vergleich in einer guten Position und wir sind überzeugt, dass dies mit dem neuen Aktionspaket beibehalten werden kann.
Das Interview wurde geführt von Katharina Schüller, AustriaTech-Redaktions-Team.