10.07.2023
Automatisierte Mobilitätslösungen werden in verschiedenen Formen bereits umfangreich getestet. Der rechtliche Rahmen dafür wurde im vergangenen Jahr ebenfalls angepasst. Mit dem Monitoringbericht stellt AustriaTech aktuelle Vorhaben in und aus Österreich sowie internationale Entwicklungen gesammelt vor.
Selbstfahrende Shuttles, Services für die erste und letzte Meile oder neue Fahrassistenzsysteme: Automatisierte Mobilitätslösungen finden sich in unterschiedlichen Bereichen unseres Alltags bereits wieder. Im diesjährigen Monitoringbericht werden 15 Projekte und Aktivitäten aufgelistet, die von Forschungs- und Testaktivitäten bis hin zur Realerprobung alle Umsetzungsstufen abdecken. Besonders interessant ist auch der Blick über die Grenzen hinaus: hier finden sich Beispiele in Skandinavien und den USA, die zeigen, welche Möglichkeiten durch die Ausweitung des Rechtsrahmens geschaffen werden können - und wo es bereits einen kommerziellen Betrieb einzelner Services gibt.
Mit der zweiten Novelle der AutomatFahrVerordnung wurden fünf weitere Anwendungsfälle für das Testen automatisierter Mobilitätslösungen geschaffen. Zusätzlich zum automatisierten Kleinbus, dem selbstfahrenden Heeresfahrzeug und dem Autobahnpiloten mit automatischem Spurwechsel sind nun folgende Testszenarien möglich
Aber auch international wurden wegweisende Neuerungen getätigt. So sieht die EU Verordnung 2019/2144 bei allen Fahrzeugtypen und Erstzulassungen verpflichtende Fahrassistenzsysteme und Sicherheitsfeatures vor. Mit Jänner 2021 trat die Regelung Nr. 157 der Vereinten Nationen in Kraft, die erstmals eine rechtliche Grundlage für Level-3-Systeme definiert.
Darüber hinaus trat mit September 2022 die europäische Durchführungsverordnung für einheitliche Verfahren und technische Spezifikationen bei der Typengenehmigung automatisierter Fahrsysteme vollautomatisierter Fahrzeuge in Kraft.
Einen weiterführenden gesetzlichen Rahmen setzte das Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) mit dem "Aktionsplan Digitale Transformation in der Mobilität". Der Aktionsplan enthält Maßnahmen, die den Regelbetreib automatisierter Fahrzeuge ermöglichen sollen. „Fahrer:innenlose Mobilitätsformen und der Mischbetrieb, der in den kommenden Jahrzehnten zwischen automatisierten und nicht-automatisierten Fahrzeugen erfolgen wird, bringen modifizierte und auch neue Anforderungen an das geltende Recht mit sich. Die Kongruenz von Gesetz und Technik ist dabei ein besonders wichtiger Aspekt. Damit insbesondere eine sichere und nachhaltige Implementierung in unser Mobilitätssystem erfolgen kann, ist Österreich gut beraten, frühzeitig Rechtssicherheit durch das Schaffen entsprechender Rahmenbedingungen sicherzustellen”, schließt Vincent Bretschneider, Stabstellenleiter Recht bei AustriaTech.
Weitere Informationen zu automatisierter Mobilität finden Sie auch über unsere Kontaktstelle Automatisierte Mobilität.