17.08.2021
Elektrofahrzeuge leisten einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung im Straßenverkehr und sind eine notwendige Voraussetzung zur Erreichung der Klimaneutralität 2040. Aber auch bei sicherheitsrelevante Aspekten können E-Fahrzeuge punkten.
Der Mobilitätsmasterplan 2030 beschreibt Ziele, um bis 2030 nur noch emissionsfreie Neuzulassungen im PKW-Sektor zu erreichen. Daher ist es erforderlich, sukzessive auf batterieelektrische Fahrzeuge umzustellen. Dass E-Fahrzeuge sicher sind und laut ADAC auch bei Crashtests bereits besser als konventionelle Fahrzeuge abschneiden, unterstreicht nochmal ihr Potenzial. Dennoch gilt es bestehende Unsicherheiten in der Bevölkerung gerade bezüglich Brandsicherheit auszuräumen. Im aktuellen Informationsblatt zur Brandsicherheit bei E-Fahrzeugen hat das Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) dieses Thema und weitere Sicherheitsaspekte bei elektrisch betriebenen Fahrzeugen zusammengefasst.
Laut einer vom deutschen Verkehrsministerium beauftragten Studie sollen 2030 rund 80 bis 90 Prozent der Ladungen am privaten Stellplatz stattfinden. Viele davon befinden sich in Garagen und bezüglich der Brandsicherheit bei E-Fahrzeugen gibt es hierzu noch Unsicherheiten. Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass moderne E-Autos sogenannte Ladegase absondern. Dieser Mythos erweist sich insofern als falsch, da dies nur auf Blei-Säure-Akkus zutrifft, welche in heutigen E-Auto-Modellen nicht mehr eingesetzt werden. In modernen E-Fahrzeugen kommen Lithium-Ionen-Batterien zum Einsatz, die weitgehend gasdicht und sicher sind. Kabelbrände können per se zwar nicht ausgeschlossen werden, kommen allerdings bei entsprechend fachgerechter Installation und Wartung der Ladeinfrastruktur selten bis gar nicht vor. Wichtig zu wissen ist, dass die haushaltsübliche Schuko-Steckdose nicht für die Dauerbelastung ausgelegt ist, welche beim Laden eines E-Autos entsteht. Deshalb soll zumindest eine für die Dauerbelastung ausgelegt CEE-Steckdose („Starkstrom-Steckdose“) oder besser eine für die Ladung konzipierte „Wallbox“ verwendet werden. Das „Right to Plug“, das am 17. Juni 2021 in Begutachtung gegangen ist, wird den Ausbau von Ladestationen im Wohnbau erleichtern und auch den Ausbau entsprechend beschleunigen. Die Installation einer privaten Ladestation sollte ausschließlich von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb erfolgen. Installation und Betrieb einer Ladestation sind streng geregelt, Ladestationen müssen auch jährlich überprüft werden.
E-Fahrzeuge verhalten sich im Brandfall nicht wesentlich anders als Verbrennungsfahrzeuge, wie auch das österreichische Forschungsprojekt „BRAFA“ bewies. Allerdings gibt es einen Unterschied bei der Brandbekämpfung und Bergung der verunfallten Fahrzeuge. Wenn die Batterie so stark deformiert ist, dass es zu einem Batteriebrand kommt, kann bis zu 100 Stunden später noch die Entstehung eines oder mehrerer Folgebrände nicht ausgeschlossen werden. Daher ist auf ausreichend Löschwasser sowie auf freiwerdende Gase zu achten und ein fachgerechter Abtransport sowie eine entsprechende Lagerung des Wracks sind essenziell. Nur in den seltensten Fällen muss das Fahrzeug dazu laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) in einem Wasserbad gelagert werden, was auch nicht als Präventivmaßnahme empfohlen wird. Der österreichische Bundesfeuerverband hat bereits 2020 ein Informationsblatt für den richtigen Umgang mit verunfallten E-Fahrzeugen für Feuerwehrkräfte herausgebracht.
Neue Studien und Projekte untersuchen weitere Fragestellungen zu Unfällen und Brandverhalten von E-Fahrzeugen, damit E-Autos auch einen positiven sicherheitsrelevanten Beitrag in der Mobilitätswende leisten können. Neben dem FFG-Projekt „BRAFA“ untersucht das Projekt „BEVITUN“ die Auswirkungen von Unfällen mit alternativ betriebenen Fahrzeugen in Tunnelanlagen. Die Zwischenergebnisse dieser Forschungsprojekte sind jedenfalls sehr positiv: E-Fahrzeuge sind sehr sicher und unterscheiden sich im Brandverhalten nicht wesentlich von Verbrennungsfahrzeugen. Auch der ADAC kommt in seinen Untersuchungen zu einem positiven Testurteil: Derzeit gibt es keine Hinweise, dass E-Fahrzeuge mit oder ohne Unfalleinwirkung eher zu brennen beginnen als Autos mit Verbrennungsmotor. Im Rahmen des Zero Emission Mobility Implementation Jahresprogramms 2020 wurde eine F&E-Dienstleistung ausgeschrieben, welche weitere offene sicherheitsrelevante Fragen bei Unfallsituationen mit batterieelektrischen Fahrzeugen untersuchen wird.
Um die Klimaziele im Mobilitätssektor zu erreichen, ist eine Umstellung auf emissionsfreie Fahrzeuge eine notwendige Voraussetzung. Im PKW-Sektor wurde die Technologieentscheidung hin zu einer Transformation zu rein batterieelektrischen Antrieben bereits getroffen. Im Bus- und schweren Nutzfahrzeugsektor ist die Antriebstechnologie der Zukunft derzeit noch nicht eindeutig. Dies zeigt sich auch in den Neuzulassungszahlen des ersten Halbjahres 2021, wo rund 15.300 reine E-PKW (rund 14% Anteil an den Neuzulassungen) und nur vier Wasserstoffautos zugelassen wurden. Es ist wichtig, seitens der öffentlichen Hand die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen, damit die Ladeinfrastruktur gemäß den sicherheitsrelevanten Kriterien weiter ausgebaut und neue Erkenntnisse aus der Forschung in die Gestaltung der Rahmenbedingungen einfließen können.