18.12.2024
Für Innovationen im Bereich der automatisierten Mobilität benötigt Österreich einen flexiblen Rechtsrahmen, der mit der dynamischen Technologieentwicklung Schritt hält. Unter Berücksichtigung der Rückmeldungen aus Industrie und Forschung hat das BMK mit der 3. Novelle der AutomatFahrV die rechtliche Grundlage für Tests erweitert.
Eine entscheidende Anpassung betrifft die Nutzung automatisierter Fahrzeuge in der Personenbeförderung. Während vormals die Testmöglichkeiten auf die Fahrzeugklassen M1 und M2 beschränkt waren, können seit Oktober 2024 auch Fahrzeuge der Klasse M3 getestet werden. Zudem entfällt die bisherige Beschränkung, dass maximal 15 Personen gleichzeitig befördert werden dürfen.
Die Novelle erlaubt erstmals auch die Nutzung von Stehplätzen beim Testen und erhöht die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge ohne Typengenehmigung auf 30 km/h. Typengenehmigte Fahrzeuge dürfen weiterhin mit einer Geschwindigkeit von bis zu 50 km/h getestet werden.
Diese Änderungen tragen sowohl dem technologischen Fortschritt als auch den gesellschaftlichen Anforderungen an moderne Mobilitätslösungen Rechnung.
Mit § 9c der novellierten Verordnung wird ein neuer Anwendungsfall für automatisierte Absicherungsfahrzeuge rechtlich verankert. Damit werden Tests mit genehmigten Lastkraftwagen ermöglicht, die zur Absicherung von beispielsweise Baustellen oder Arbeitsmaschinen auf Autobahnen oder Schnellstraßen eingesetzt werden. Durch den Einsatz von automatisierten Absicherungsfahrzeugen kann zukünftig die Verkehrssicherheit erhöht werden.
Sie möchten die neuen Testmöglichkeiten für automatisierte Fahrzeuge in Österreich nutzen? Setzen Sie sich frühzeitig mit der Kontaktstelle Automatisierte Mobilität in Verbindung. Diese berät und unterstützt Sie gerne, um eine effiziente Antragstellung zu gewährleisten.
Alle notwendigen Dokumente für den Testantrag finden Sie auf der Seite der Kontaktstelle Automatisierte Mobilität