Novelliertes IVS-Gesetz: Neue Rahmenbedingungen für Intelligente Verkehrssysteme in Österreich
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Novelliertes IVS-Gesetz

25.09.2026

Rund 170 Teilnehmende informierten sich bei der Online-Informationsveranstaltung der AustriaTech und des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur über die Neuerungen des novellierten IVS-Gesetzes und über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Intelligenten Verkehrssysteme (IVS).

Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die europäische IVS-Richtlinie sowie der strategische Zusammenhang mit dem novellierten IVS-Gesetz in Österreich. Neben den rechtlichen Grundlagen wurde insbesondere die Frage behandelt, welche Verpflichtungen für Stakeholder bestehen, welche von den Delegierten Verordnungen der IVS-Richtlinie betroffen sind.

 

Im Fokus der Veranstaltung

Die Vortragenden gaben einen Überblick über zentrale Themen und zukünftige Entwicklungen, darunter:

  • die IVS-Richtlinie, das novellierte IVS-Gesetz und deren strategischer Zusammenhang,
  • die neuen Aufgaben der AustriaTech im nationalen IVS-Rechtsrahmen,
  • die Bereitstellung EU-weiter Echtzeit-Verkehrsinformationen (Delegierte Verordnung (EU) 2022/670),
  • multimodale Reiseinformationen (Delegierte Verordnung (EU) 2017/1926) und deren europäische Vernetzung sowie
  • die künftige Bereitstellung eines Mindestniveaus allgemeiner und sicherheitsrelevanter Verkehrsinformationen (Delegierte Verordnung (EU) 886/2013)

Die Diskussionen und Fragen der Teilnehmenden zeigten das große Interesse, mit den gesetzlichen Vorgaben Übereinstimmung zu erzielen. Außer Frage stand, dass Daten, Digitalisierung, europäische Standards und die Verfügbarkeit hochwertiger Verkehrsinformationen einen wesentlichen Einfluss auf die Weiterentwicklung intelligenter Mobilität haben.

 

Informationen für betroffene Organisationen

Organisationen, die von den Delegierten Verordnungen betroffen sind, müssen sich am Nationalen Zugangspunkt registrieren und eine entsprechende Selbsterklärung abgeben.

Bei Fragen und weiterem Informationsbedarf steht Ihnen die Nationale Stelle laut §13 IVS-Gesetz unter kontakt@ivs-stelle.at zur Verfügung.

Präsentationsunterlagen

Die Folien der Informationsveranstaltung finden Sie hier.