01.04.2020
Im kürzlich veröffentlichten Beitrag über die IVS-Stelle, wurden deren Aufgaben näher beleuchtet. Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, ob Ihr Unternehmen sich an die IVS-Stelle wenden sollte, lesen Sie jetzt weiter oder fragen direkt hier bei der IVS-Stelle an.
Sie sind von der IVS-Richtlinie und den Delegierten Verordnungen betroffen, wenn….
…Sie auf dem hochrangigen Straßennetz als Straßenverkehrsbehörde oder Straßenbetreiber statische Straßendaten oder dynamische Verkehrsdaten erfassen oder aktualisieren.
…Sie Dienstanbieter oder Hersteller digitaler Karten sind und statische Straßendaten oder dynamische Verkehrsdaten von Straßenverkehrsbehörden oder Straßenbetreibern nutzen, verarbeiten oder aktualisieren.
Unter diese Datenkategorien fallen beispielsweise Standorte von Mautstellen, Parkplätzen, Tankstellen, Baustellen, Unfälle oder Störungen. Die vollständigen Datenkategorien finden Sie hier.
Sie sind von der IVS-Richtlinie und ihren Delegierten Verordnungen betroffen, wenn….
…Sie IVS-Dienstanbieter sind und auf dem hochrangigen Straßennetz verkehrssicherheitsrelevante Ereignisse erfassen oder als Dienst aufbereiten. Das betrifft beispielweise öffentliche/private Straßenbetreiber, Dienstleister aber auch Rundfunkanbieter, die auf Verkehrsinformationen spezialisiert sind.
Unter diese Datenkategorien fallen sicherheitsrelevanter Ereignisse und Bedingungen wie beispielsweise Tiere, Personen, Hindernisse, Gegenstände auf der Fahrbahn, ungesicherte Unfallstellen, Kurzzeitbaustellen, eingeschränkte Sicht, Falschfahrer, nicht ausgeschilderte Straßenblockierungen oder außergewöhnliche Witterungsbedingungen.
Sie sind von der IVS-Richtlinie und ihren Delegierten Verordnungen betroffen, wenn…
…Sie Parkplatzbetreiber / Dienstanbieter sind und am hochrangigen Straßennetz für LKWs relevante Daten erheben / Informationsdienste für Parkplätze bereitstellen.
Das betrifft beispielsweise Datenkategorien wie Ortsangaben der Parkplatzeinfahrt, die Gesamtzahl der freien Lkw-Stellplätze Informationen über die Sicherheit und Ausrüstung des Parkplatzes oder dynamische Daten über freie Stellplätze.
Sind Sie betroffen? Dann reichen Sie eine Selbsterklärung bei der IVS-Kontaktstelle ein oder nehmen Sie Kontakt auf: kontakt@ivs-stelle.at