07.04.2022
Automatisierte Mobilität unterstützt den Weg zur Klimaneutralität und trägt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Um die positiven Aspekte der automatisierter Mobilitätslösungen weiter voranzutreiben, muss auch die Beschaffung näher betrachtet werden.
Die Rolle der öffentlichen Hand ist in Verbindung mit der Beschaffung von Innovationen eine wichtige, um frühzeitig und aktiv an Einführungsprozessen mitwirken zu können. Daher wurde bereits im Aktionspaket Automatisierte Mobilität (2019-2022) festgehalten, wie eine öffentlich-private Partnerschaft FTI-Instrumente mit neuen Beschaffungsinstrumenten (Innovationspartnerschaften, andere Instrumente der innovationsfördernden öffentlichen Beschaffung) sowie europäische Finanzierungsperspektiven unterstützen kann. Für die Umsetzung der hier definierten Maßnahme 4.4 wurde von AustriaTech in Kooperation mit dem BMK, der GSV sowie der IÖB-Servicestelle der Status Quo erhoben und mittels Stakeholder-Workshops Potenziale und Handlungsmöglichkeiten ermittelt. Die Ergebnisse wurden nun in der aktuellen Broschüre „Automatisierte Mobilität & Innovationsfördernde Öffentliche Beschaffung (IÖB)“ zusammengefasst.
Die IÖB-Servicestelle begleitet öffentliche Auftraggeber:innen bei der innovationsfördernden öffentlichen Beschaffung (IÖB) und hilft somit beim Einkauf von Innovationen. Bei der fortschreitenden Automatisierung in der Mobilität profitieren nicht nur Gemeinden von der Gewinnung öffentlicher Flächen und der effizienteren Abwicklung des Verkehrs, sondern auch Mobilitätsnutzende und Bewohner:innen von Städten.
Ziel der Maßnahme war es, den Mehrwert der gemeinsamen Betrachtung der Bereiche automatisierte Mobilität und innovationsfördernde öffentliche Beschaffung aufzuzeigen. Durch die Einbindung verschiedener Stakeholder sollte identifiziert werden, ob es aktuell innovative Beschaffungsvorhaben im Bereich der automatisierten Mobilität gibt und welche konkreten Unterstützungen diese bereits heute benötigen. Dafür müssen schon jetzt die notwendigen Kompetenzen aufgebaut und Ressourcen gesichert werden. Durch die Unterstützung der öffentlichen Hand, neue Produkte hervorzubringen und damit Fortschritt zu sichern, nimmt sie auch eine Vorbildfunktion ein. Essenziell bei diesen Prozessen ist auch das Einbinden der verschiedenen Akteur:innen. So müssen Beschaffungsstellen der Städte und Länder, Planungsabteilungen, Infrastrukturbetreibende und -eigentümer:innen sowie Anbietende von Mobilitätsdiensten bei der Beschaffung von automatisierten Mobilitätslösungen adressiert werden.
In diesem Zusammenhang wurden zur Umsetzung der Maßnahme 4.4 im Jahr 2021 zwei Stakeholder-Workshops mit rund 70 Teilnehmenden durchgeführt, um u.a. die Bedürfnisse aus Sicht der Stakeholder abzufragen, die im Rahmen einer Implementierung von automatisierten Mobilitätsdiensten abgedeckt sein sollten. Im nächsten Schritt wurden Elemente im Bereich der automatisierten Mobilität identifiziert, die bereits heute und in den nächsten fünf Jahren von der öffentlichen Hand beschafft werden können. Interessant war, dass sich in den unterschiedlichen Fallbeispielen, die diskutiert wurden, ähnliche Bedarfe identifizieren ließen.
So spielen unter anderem kooperative Systeme eine enorm wichtige Rolle, wenn es um die Implementierung von automatisierten Mobilitätslösungen geht. Denn nur, wenn sichergestellt ist, dass die Infrastruktur entsprechend ausgerüstet ist, kann automatisiertes Fahren überhaupt erst ermöglicht werden. Daher muss dieser Aspekt bei der Beschaffung von Beginn an mitgedacht und mitgeplant werden. Ein weiterer Punkt ist der Bedarf Flächen für gewisse Angebote zur Verfügung zu stellen. Dies können u.a. Mobilitätshubs oder öffentliche Flächen für automatisiertes Parken oder Laden sein. Darüber hinaus wurde die Reduktion von Parkplätzen im öffentlichen Raum als weiterer Effekt automatisierter Mobilität intensiv diskutiert. In Kombination mit Angeboten wie Sharing oder öffentlichem Verkehr muss dies dann in entsprechend ganzheitlich geplante Mobilitätskonzepte einfließen.
Um automatisierte Mobilitätslösungen in unser Mobilitätssystem integrieren zu können, müssen noch verschiedene Rahmenbedingungen und Prozesse angepasst werden. Neben der Anpassung des Kraftfahrgesetzes (KFG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird es darüber hinaus ebenso nötig sein, Bewusstsein für diese neuen Entwicklungen in der Bevölkerung und bei den Nutzer:innen zu schaffen. Hier gilt es auch, ethische Fragestellungen zu klären und Aspekte wie mögliche Nutzungsbeschränkungen oder Kostenfragen zu diskutieren.
Für die Realisierbarkeit der integrierten automatisierten Mobilität spielt die Forschung und Entwicklung eine äußerst signifikante Rolle. Damit Städte und Gemeinden zukünftig von den Vorteilen der Automatisierung, wie z. B. einer höheren Verkehrssicherheit, weniger Umweltbelastung, einer effizienteren Abwicklung des Verkehrs oder der Gewinnung öffentlicher Flächen, profitieren können, müssen diese bei öffentlichen Beschaffungen in innovative Mobilitätslösungen investieren. In ihrer Rolle als Kontaktstelle für Automatisierte Mobilität sowie als Kompetenzstelle für Mobilitätstransformation unterstützt AustriaTech auf nationaler als auch auf internationaler Ebene den Informationsaustausch sowie das gemeinsame Lernen und wird in Zukunft ihre Bemühungen in diesem Feld weiter ausbauen.
Weitere Details und welche Aspekte und Anregungen bei den drei Anwendungsfällen im Bereich des Personenmobilitätsdienstes, des Güterverkehrs und der automatisierten Arbeitsmaschinen im Rahmen der Stakeholder-Workshops konkret erarbeitet und diskutiert wurden, können Sie in unserer Broschüre nachlesen.