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Rechtsgrundlage für automatisierte Mobilität wurde angepasst

15.03.2019

Mit der am 11. März 2019 in Kraft getretenen Novellierung der „Automatisiertes Fahren Verordnung“ wurde die Rechtsgrundlage für automatisierte Mobilität in Österreich angepasst. AustriaTech hat das BMVIT bei der legistischen Anpassung unterstützt. Im Folgenden ordnen wir für Sie ein, was Sie jetzt wissen und beachten müssen und warum die Novellierung ein wichtiger Schritt in Richtung fortschrittlicher Mobilität ist.

schnelles Auto auf einer Straße mit dynamischer Perspektive

 

Assistenzsysteme wie Einparkhilfen und Autobahnassistenten sind seit dem 11.3.2019 unter bestimmten Voraussetzungen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gestattet. Autobahnassistenten sind Systeme, die in vielen Fahrzeugtypen bereits verbaut sind. Es handelt sich dabei um eine Kombination aus Abstands-, Geschwindigkeits- und Spurhalteassistent, die es den FahrerInnen ermöglicht gewisse Fahraufgaben auf das System zu übertragen. Bislang waren LenkerInnen auf österreichischen Autobahnen dazu verpflichtet zumindest eine Hand am Lenkrad zu halten. Ab sofort dürfen unter bestimmten Voraussetzungen beide Hände vom Lenkrad genommen werden.

Die Verantwortung obliegt weiterhin den FahrerInnen

Nicht übertragen wird allerdings die Verantwortung für eine sichere Fahrt. In kritischen Situationen müssen die FahrerInnen immer in der Lage sein einzugreifen und zu reagieren. Nebentätigkeiten, beispielsweise die Bedienung des Handys, sind deshalb weiterhin nicht gestattet. Die allgemeinen Haftungsregelungen für Verkehrsunfälle bleiben unverändert. Generell ist festzuhalten, dass die Systeme lediglich unterstützende Funktionen ausüben. FahrerInnen werden nun zusätzlich zu ihren eigenen Sinneswahrnehmungen von den Sensoren der Fahrzeuge unterstützt.

Wer mit dem Einparken bislang Probleme hatte, kann sich freuen: Einparkassistenten übernehmen den kompletten Vorgang automatisch. Man darf sogar von außen dabei zusehen, wie das Fahrzeug wie von selbst in die Parklücke rollt. Natürlich müssen die FahrerInnen auch hier stets in der Lage sein, den Vorgang abzubrechen und tragen die volle Verantwortung für das Geschehen.

Mehr Sicherheit durch Forschung und Testfahrten

Damit Österreich seine Vorreiterrolle im Bereich automatisierter Mobilität auch weiterhin behält, sind weitere Testfahrten unter realen Bedingungen unabdingbar. Auch hier schafft die Novellierung einen verbesserten Rahmen, indem für die Prüfung von Testfahrten eine Verfahrensbeschleunigung ermöglicht wurde ohne dabei auf die hohen Sicherheitsstandards zu verzichten

Mit der angepassten rechtlichen Grundlage für automatisierte Mobilität können sich AutofahrerInnen nun auf eine zuverlässige rechtliche Grundlage verlassen, wenn sie sich beim Fahren oder einparken von Assistenzssystemen unterstütz lassen wollen. Des Weiteren werden Testfahrten und Forschungsbemühungen mit dem Ziel sichere, nachhaltige und ergänzende Mobilitätskonzepte zu entwickeln, erleichtert.

Bei Fragen steht Ihnen nach wie vor die Kontaktstelle für automatisierte Mobilität bei der AustriaTech zur Verfügung. Die "Automatiertes Fahren Verordnung" finden Sie hier zum Download.