Mit den FAQs möchten wir die häufigsten Fragen zur Elektromobilität in den Bereichen Hochlauf, Nachhaltigkeit, Anwendung und Infrastruktur sowie zu den Rahmenbedingungen aufgreifen. Die Antworten enthalten auch Verweise auf externe Quellen und Zusatzinformationen. Die Fragen und Antworten werden regelmäßig überarbeitet und aktualisiert.
Die Elektromobilität bezieht sich auf den Einsatz von elektrischen Antriebsarten mit Batterien in Fahrzeugen sowie auf die dazugehörige Ladeinfrastruktur. Die Fahrzeugbatterie wird dabei mit elektrischem Strom geladen. Batterien können in alle Fahrzeugarten eingebaut werden und dabei in vielen Fällen – insbesondere im Straßenverkehr – den Verbrennungsmotor ersetzen. Dazu zählen sowohl der Individualverkehr, bspw. Elektroautos und Elektromotorräder, als auch der Schwerverkehr und öffentliche Verkehrsmittel wie LKW, Flugzeuge, Schiffe, Züge und Busse. Auch der Einsatz von Wasserstoff (z.B. in einer Brennstoffzelle) in einem Kraftfahrzeug wird zur Elektromobilität gezählt.
Die Elektromobilität ist dabei Teil einer Strategie, die zum Ziel hat, die Treibhausgasemissionen vorrangig im Straßenverkehr zu senken und damit das Erreichen der Klimaneutralität zu unterstützen.
Der Verkehrssektor ist mit etwa 24 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent für rund ein Drittel des CO2-Ausstoßes in Österreich verantwortlich. Bis zum Jahr 2040 muss diese Zahl auf Null sinken. Die Elektromobilität kann auf verschiedene Bereiche einen positiven Einfluss nehmen und einen Teil zur Senkung der CO2-Emissionen beitragen:
Weitere Informationen finden sich bei der Frage "Ist die Elektromobilität wirklich die Lösung für die Energie- und Verkehrswende?".
Antriebsarten, die als Elektrofahrzeuge gelten, sind u.a. batterieelektrische Fahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und unter bestimmten Bedingungen auch Hybridfahrzeuge.
Zu E-Fahrzeugen ohne Verbrennungsmotor zählen:
Neben BEV und FCEV gibt es Fahrzeuge, die sowohl einen Elektromotor als auch einen Verbrennungsmotor eingebaut haben. Diese werden als Hybrid-Fahrzeuge bezeichnet. In Österreich galten ansteckbare Plug-In Hybridfahrzeuge bis zum Jahr 2023 dann als förderfähig, wenn sie pro Kilometer Fahrweg maximal 50 g CO2 ausstoßen und mindestens 40 Kilometer rein elektrischer Fahrtweg möglich sind.
Die Unterscheidung zu Hybrid-Fahrzeugen ist, dass der Motor eines rein batterieelektrisch betriebenen E-Fahrzeuges (BEV) zu 100 Prozent mit Strom betrieben bzw. ein Brennstoffzellenfahrzeug (FCEV) mit Wasserstoff betankt wird. Für den Betrieb ist kein Tanken mit fossilen Brennstoffen wie Diesel oder Benzin notwendig. Zudem sind BEV und FCEV emissionsfrei unterwegs. Das heißt, sie stoßen während der Fahrt im Gegensatz zu Hybridfahrzeugen keine klimaschädlichen Abgase aus. OLÉ – Österreichs Leitstelle für Elektromobilität vertritt die Position einer batterieelektrischen Zukunft im (motorisierten) Individualverkehr ohne ineffiziente, fossile Treibstoffe.
Sehr sicher! E-Fahrzeuge sind mindestens genauso sicher wie Verbrenner, so die Bewertung von Prüforganisationen und Automobilclubs.
Der Mythos, dass Elektrofahrzeuge leichter entflammbar wären als Verbrenner oder die Fahrsicherheit geringer wäre, kann eindeutig widerlegt werden. Hier liefern Studien klare Aussagen dazu, dass das Brandrisiko bei E-Autos nicht höher ist als bei Verbrennern, sondern im Gegenteil, E-Autos deutlich seltener brennen. Zwar unterscheidet sich das Unfallverhalten von E-Fahrzeugen laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit nicht wesentlich von Verbrennungsfahrzeugen. Dennoch sollte die Feuerwehr darüber informiert werden, dass es sich um ein E-Fahrzeug handelt, um für den jeweiligen Fall die geeignete Ausstattung mitzuführen, da das Löschen von Elektrofahrzeuge eine spezielle Ausrüstung erfordert.
Weitere Informationen zur Sicherheit von Elektrofahrzeugen gibt es hier:
• AustriaTech: E-Fahrzeuge und Brandsicherheit. 2021.
• Kuratorium für Verkehrssicherheit: Brandrisiko Elektroauto. Brandprävention und Brandbekämpfung bei Elektroautos. 2021.
• Österreichischer Bundesfeuerverband: Informationsblatt für den richtigen Umgang mit verunfallten E-Fahrzeugen für Feuerwehrkräfte. 2020.
• BMK: Brandsicherheit bei E-Fahrzeugen. 2021.
• Klima- und Energiefonds: Faktencheck Elektromobilität. 2022.
• Myndigheten för samhällsskydd och beredskap: Bränder i eltransportmedel under 2022. 2023 (Brandstudie der schwedischen Behörde für Zivilschutz und Bereitschaft).
Die Maximaldistanz, die ein E-Fahrzeug mit einem Ladevorgang zurücklegen kann („Reichweite“), kann je nach Modell variieren. Ein großer Teil der verfügbaren Fahrzeugmodelle am Markt besitzt Reichweiten von über 350 km.
Die Reichweite von E-Fahrzeugen kann durch Temperaturschwankungen beeinflusst werden, da bei kälteren Temperaturen im Winter mehr Energie für den Startvorgang benötigt wird. Zusätzlich kann die Reichweite maßgeblich durch vorausschauendes Fahrverhalten beeinflusst werden. Doch auch bei der Wahl des Fahrzeugsmodells ist die Effizienz wichtig: Hier gilt es, parallel zur Angabe in Litern pro Kilometer auf den Stromverbrauch (gemessen in Kilowattstunden pro Kilometer) zu achten. Leichte Fahrzeuge und aerodynamisch effiziente Modelle haben hier gegenüber SUV einen großen Vorteil: Sie ermöglichen mit derselben Batteriegröße weit größere Reichweiten. Trotz steigender Reichweite der Batterien empfiehlt es sich, auch bei langen Strecken die Frage zu stellen, ob alternative Verkehrsmittel geeigneter sind, da diese auf lange Strecken weitaus effizienter und umweltverträglicher sind (wie etwa die Bahn).
Quellen: Faktencheck E-Mobilität, österreichweite Mobilitätserhebung "Österreich unterwegs 2013/2014"
Aktuelle Studienergebnisse gehen davon aus, dass Lithium-Ionen-Batterien mindestens acht bis zehn Jahre in Fahrzeugen verwendet werden können. Das entspricht einer durchschnittlichen Fahrleistung von mindestens 150.000 km und deckt sich mit den Garantiebestimmungen der meisten Hersteller. Die Lebensdauer kann durch verschiedene Batterie-schonende Maßnahmen beeinflusst werden, etwa durch das kontrollierte Be- und Entladen zwischen 20 und 80 Prozent. Durch Second-Life-Lösungen können alte Fahrzeugbatterien bspw. als Energiespeicher in Wohnhäusern genutzt werden (Europäisches Parlament, Umweltbundesamt)
Die meist kostengünstigste Möglichkeit des Ladens ist das Laden eines E-Fahrzeugs am eigenen Wohnort und am Arbeitsplatz, die Voraussetzung dafür ist ein Stellplatz. Hier empfiehlt sich das Langsamladen (derzeit bis 5,5 kW) an einer fachgerecht installierten Heimladestation bzw. „Wallbox”.
Um den Einbau von Heimladestationen auch in Mehrparteien-Wohnhausanlagen zu erleichtern, wurde im Jahr 2023 das sogenannte „Right-to-Plug" im Wohnungseigentumsgesetz verankert. Die beiden von OLÉ – Österreichs Leitstelle für Elektromobilität erstellten Leitfäden „Wie lade ich mein Elektroauto?” bieten weitere Informationen und Vorlagen:
Band 01 „Information für‘s Laden in der Wohnung, Haus und Co.”
Band 02 „Tipps für’s Laden im Mehrfamilienhaus / in einer Wohnanlage”
Doch ein E-Auto ist auch für alle betreibbar, die keine private Lademöglichkeit haben. Österreich verfügt über ein leistungsstarkes Netz an öffentlicher Ladeinfrastruktur. Durch den starken Ausbau, die stets höher werdenden Ladegeschwindigkeiten und die Verbesserungen bei Verträgen, Transparenz und Bezahlmethoden kann ein modernes E-Auto ähnlich zu einem Verbrenner-Fahrzeug genutzt werden. Die Ladeinfrastruktur in derzeit noch unterversorgten Regionen wird durch Förderprogramme wie LADIN ebenso stark ausgebaut.
Die tatsächliche Ladedauer eines E-Fahrzeugs hängt von der Ladeleistung ab. Der Faktencheck des Klima- und Energiefonds rechnet mit dem Durchschnittsverbrauch von 19 kWh auf 100 Kilometer. Die angegebene Ladedauer bezieht sich auf das Nachladen für 100 km Fahrdistanz. Je nach Ladeleistung können folgende Richtwerte als Ladezeiten herangezogen werden:
(Infos: Faktencheck E-Mobilität)
Ja – langfristig gesehen. Lokal emittiert das E-Auto keine Abgase.
Der Akku eines E-Fahrzeugs ist eine entscheidende Komponente, bei dessen Herstellung die meisten Emissionen entstehen. Das Umweltbundesamt rechnet damit, dass die bei der Fahrzeugherstellung verursachten Emissionen zwischen 10.000 und 45.000 gefahrenen Kilometern wieder ausgeglichen werden. Ab diesem Punkt weisen E-Fahrzeuge im Gesamtbetrieb weniger Treibhausgasemissionen auf als Verbrenner.
Entscheidend für diese Rechnung sind das Gewicht der Batterie sowie die Herkunft des Stroms. Stammt der Strom für den Batteriebetrieb aus 100 Prozent erneuerbaren Energien (eine Vorgabe für geförderte Ladeinfrastruktur in Österreich), verursacht das E-Auto über den Lebenszyklus betrachtet um 79 Prozent weniger Treibhausgasemissionen als ein Verbrenner. Bei Bezug des durchschnittlichen Strommix in Österreich werden die Emissionen im Vergleich um 47 Prozent (Oberklasse, SUV) bis 63 Prozent (Kleinwagen) reduziert.
Ja! Der batterieelektrische Antrieb ist die energieeffizienteste und ökologischste Antriebsart.
Der Wirkungsgrad von batterieelektrischen Fahrzeugen liegt bei weit über 70 Prozent. Bei Verbrennern kommt dagegen weniger als ein Drittel (26 Prozent) des im Treibstoff enthaltenen Brennwerts als Antriebs-Energie bei den Rädern an. Pro Kilometer Fahrstrecke muss daher ein Vielfaches mehr an Energie aufgewendet werden.
Quellen: VCÖ, Wien Energie, BMK FAQ
Die Elektromobilität kann als Teil der Klimawende dazu beitragen, dass weniger Emissionen im Straßen- und Güterverkehr verursacht werden. Gleichzeitig kann die Elektromobilität einen Wandel im Mobilitätsverhalten und im gesellschaftlichen Wertesystem einleiten. Während ein Auto im Durchschnitt 23 Stunden am Tag steht und wertvollen Raum beansprucht, rücken mit der Elektromobilität auch neue und platzsparende Mobilitätsformen wie Ride- und Car-Sharing in den Vordergrund. Alte Muster wie das Besitzen eines PKW als Statussymbol können durch neue Muster, etwa durch das Teilen von Fahrzeugen und flexible Mobilitätsformen wie E-Scooter und E-Pedelecs abgelöst werden. Auch die Verwertung und Wiederverwendung von wertvollen Materialien aus ausgedienten Batterien lassen das Bewusstsein für nachhaltige Kreislaufwirtschaft wachsen.
Quellen: Umweltbundesamt, VCÖ, Faktencheck, Batterie-Verordnung der EU
Die Elektromobilität hat zum Ziel, lokale Emissionen im Verkehr zu reduzieren. Neue Technologien wie die Elektromobilität sollten für die Dekarbonisierung von Branchen genutzt werden, in denen eine Verkehrsvermeidung oder –verlagerung nicht umsetzbar und alternativlos ist.
Zu diesen Anwendungsbereichen zählen:
Die Mobilitäts- und Energiewende wird zwar von der Elektromobilität unterstützt, dennoch wird es weitere Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität brauchen. Dazu gehören Innovation und Technologieoffenheit, genauso aber die Änderung alter Verhaltensmuster und die Anpassung an neue Herausforderungen. Die Zukunft der Mobilität wird nicht mehr besitzorientiert sein, sondern richtet sich an tatsächlichem Bedarf. Der private PKW als „die” eine Mobilitätslösung wird in den Hintergrund rücken, während neue Mobilitätsformen in den Vordergrund rücken werden. Die Zukunft der Mobilität ist multimodal, flexibel und aktiv. Der öffentliche Verkehr bildet das Rückgrat des Personenverkehrs, die Elektromobilität unterstützt, ebenso wie die aktive Mobilität. Nur durch eine Kombination aller Maßnahmen können die Klimaziele erreicht werden. Initiativen, die diesen Wandel unterstützen sind etwa das in Österreich flächendeckende Klimaticket oder die Integration von günstigen Sharing-Angeboten durch öffentliche Verkehrsunternehmen (Faktencheck Energiewende).
Ein Teil der Fahrzeugbatterien wird nach acht bis zehn Jahren, sofern das Fahrzeug dementsprechend stark genutzt wurde, ausgemustert. Meist hat die Fahrzeugbatterie dann noch eine Restkapazität von 70 bis 80 Prozent und kann als Batteriespeicher für weitere zehn bis zwölf Jahre weiterverwendet werden, z.B. als stationärer Speicher für Photovoltaik-Anlagen (PV) in Haushalten, Vehicle-to-Grid (V2G)-Anwendungen oder als allgemeiner Energiespeicher. Nach einer Gesamtlebensdauer von etwa 20 Jahren können die Materialien der Batterie zu einem großen Teil recycelt werden. Hier gibt die EU seit Juni 2023 Quoten für die Rückgewinnung und Wiederverwendung von Materialien vor.
Aktuell ist der Anteil an Batterien, deren Gesamtlebensdauer abgelaufen ist, noch gering. Dennoch entstehen bereits weltweit Batterierecyclinganlagen, die sich auf die Verwendung von ausgedientem Material vorbereiten und schon in Betrieb sind, weitere sind in Planung. Weitere Informationen gibt es in der Studie zur „Entwicklung einer Wertschöpfungskette für das Recycling von Lithium-Ionen-Batterien (LIB) in Österreich“.
Europäisches Parlament, Umweltbundesamt, WIFO-Studie Recycling von Lithium-Ionen-Batterien, VDE
Dank ihres höheren Wirkungsgrades können Elektrofahrzeuge mit dem gleichen Energieeinsatz mehr Kilometer zurücklegen, was ihre Energieeffizienz im Vergleich zu Verbrennungsfahrzeugen deutlich erhöht. Trotz eines prognostizierten Anstiegs des Strombedarfs um 6,6 Prozent bis 2030, könnte eine intensive Elektrifizierung bis 2040 somit den Energiebedarf des Landverkehrs um fast 60 Prozent reduzieren. Voraussetzung hierfür ist die Verwendung des benötigten Stroms, ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen. Das ist ambitioniert, aber machbar und hat mit dem Beschluss des Bundesgesetzes über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG) bereits begonnen. Jedoch wird die ungleiche Verteilung von Strom auch in Zukunft eine Herausforderung darstellen, die es durch eine intelligente Steuerung wie z.B. durch Lastenmanagement oder der Implementierung ökonomischer Anreize zu bewältigen gilt (Quelle: Faktencheck E-Mobilität).
Elektromobilität kann zur Gewährleistung der Netzstabilität beitragen, wenn sie richtig in das Stromnetz integriert wird. Dazu braucht es:
Vehicle-to-Grid (V2G) ist eine Technologie, die es einem Elektrofahrzeug ermöglicht, überschüssige Energie aufzunehmen und zu speichern, wenn das Stromnetz viel Energie hat. Später kann es diese gespeicherte Energie zurück ins Netz geben, wenn mehr Strom im Netz benötigt wird. So hilft V2G, die Stromnachfrage auszugleichen und das Netz zu stabilisieren. Es gibt auch andere Anwendungen neben V2G, die ebenfalls praktisch sind, etwa Vehicle-to-Load (V2L) und Vehicle-to-Home (V2H).
Die Elektromobilität in Österreich hat in den letzten Jahren bedeutende Fortschritte gemacht. Im ersten Quartal 2024 machten Elektrofahrzeuge (BEV) rund 17 Prozent der Neuzulassungen aus, was einem Anstieg von etwa 51 Prozent im Vergleich zum ersten Quartal 2022 entspricht. Dies bedeutet, dass mit Stand März 2024 mehr als 166.000 Elektroautos (BEV) auf den Straßen Österreichs unterwegs sind. Ebenso gibt es einen bemerkenswerten Anstieg im Ausbau der Ladeinfrastruktur. Gab es mit März 2022 österreichweit rund 12.150 öffentlich zugängliche Ladepunkte, so sind es im März 2024 bereits rund 22.440, was einen Anstieg von rund 85 Prozent entspricht. Auch nimmt die Modellvielfalt stetig zu: Für 2025 wird eine Verfügbarkeit von über 170 E-Fahrzeug-Modellen am europäischen Markt prognostiziert (Statista).
Österreich hat eines der dichtesten Ladenetze der EU. Durch Zielvorgaben der EU wächst die Zahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte auch in Nachbarländern stetig. Mit Stand September 2023 gab es im Österreich über 20.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte. Der Großteil davon sind Normalladepunkte mit einer Leistung von jeweils < 23 kW. Der Anteil von Schnellladepunkten mit einer Leistung von jeweils > 23 bis 150 kW nimmt ebenfalls zu.
Die steigenden Neuzulassungsquoten von E-Fahrzeugen beschleunigen zudem den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Umgekehrt trägt die Verfügbarkeit von Lademöglichkeiten dazu bei, dass die Anschaffung von E-Fahrzeugen steigt (Quellen: AFIR, ZDF Juni 2023, E-Control).
Die österreichische Bundesregierung bietet mit der E-Mobilitätsoffensive auch im Jahr 2023 attraktive Unterstützung (Quelle: BMK). Diese richtet sich an Private, Betriebe, Gebietskörperschaften sowie Vereine. Das Fördersystem wird derzeit auch mit Unterstützung von OLÉ - Österreichs Leitstelle für Elektromobilität für das kommende Jahr aktualisiert und ist in der Förderübersicht der OLÉ einsehbar.
Laufende Informationen werden auf den Websites des Klimaschutzministeriums und der Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting (KPC) veröffentlicht.
In der Regel haben Elektroautos derzeit noch höhere Anschaffungskosten, jedoch niedrigere Betriebs- und Wartungskosten. Auf lange Sicht sind die Gesamtkosten für den Besitz eines Elektroautos (TCO – Total Cost of Ownership) daher oft günstiger als bei einem Verbrennerfahrzeug. Förderungen und Steuervorteile können die Kostendifferenz weiter reduzieren. In den nächsten Jahren wird die Produktion von E-Fahrzeugen ansteigen, sodass auf lange Sicht eine Senkung der Fahrzeugpreise zu erwarten ist.
Ja! Die Kernaussagen der EMAPP 2 Studie zeigen, dass sich für Österreich bis zum Jahr 2030 sowohl Wertschöpfungspotenziale von plus 19 Prozent als auch Beschäftigungspotenziale von plus 20 Prozent im Bereich der direkten Herstellung von PKW-Komponenten für die Elektromobilität ergeben.
Da die Elektromobilität besonders in technologieorientierten und forschungsintensiven Unternehmen in Österreich viele Fachkräfte benötigt, muss die Aus- und Weiterbildung von Expert:innen der Elektromobilität intensiv gefördert und weiterentwickelt werden. Um die Potenziale voll ausschöpfen zu können, benötigt es die richtigen Rahmenbedingungen auf wirtschaftlicher und regulatorischer Ebene (Quellen: Faktencheck (1), (2))
Der Mobilitätsmasterplan 2030 des BMK und weitere Gesetzestexte bilden den politischen und gesetzlichen Rahmen für die Elektromobilität in Österreich:
Nationaler politischer Rahmen:
Der Mobilitätsmasterplan 2030 (MMP) zielt auf die Vermeidung, Verlagerung und Verbesserung von Verkehr und auf die Energiewende im Straßenverkehr ab. Die darin definierten strategischen Ziele sollen dazu beitragen, den Anteil der Verkehrswege aus Fuß- und Radverkehr, öffentlichen Verkehrsmitteln und geteilter Mobilität deutlich zu steigern.
Nationaler gesetzlicher Rahmen:
Mit dem Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (EIWOG) wird die Organisation der Elektrizitätswirtschaft neu geregelt.
Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG): Diese Novelle erleichtert die Errichtung von Langsamladestationen (Stand der Technik: max. 5,5 kW) in Wohnhausanlagen. Dabei treten das Right-to-Plug und die Zustimmungsfiktion in Kraft: Damit gilt die Errichtung einer Ladestation als gewährt, wenn binnen zwei Monaten nach ordnungsgemäßer, schriftlicher Verständigung aller Wohnungseigentümer:innen der schriftliche Widerspruch ausbleibt.
Die EU regelt durch eine Reihe an Verordnungen und Richtlinien den gesetzlichen und politischen Rahmen für die Elektromobilität:
Das Paket „Fit für 55“ bezeichnet eine Reihe von Vorschlägen zur Überarbeitung und Aktualisierung von bestehenden EU-Rechtsvorschriften, die auch für die Elektromobilität relevant sind. Zudem enthält das Paket Vorschläge für neue Initiativen, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Maßnahmen der EU mit jenen Klimazielen in Einklang stehen, die der Rat und das Europäische Parlament vereinbart haben.
AFIR: Die AFID-Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (2014/94/EU) wird zur AFIR-Verordnung und regelt den Infrastrukturausbau im Transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V).
CO2-Emissionsnormen für PKW und leichte Nutzfahrzeuge: Diese beinhalten Reduktionsziele bis zum Jahr 2030 und einen neuen Zielwert von 100 Prozent emissionsfreie Neuzulassungen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen bis zum Jahr 2035. (siehe auch MMP 2030, Ziele).
Die Clean Vehicles Directive (Richtlinie 2019/1161) – kurz CVD – fördert saubere und energieeffiziente Mobilitätslösungen bei öffentlichen Ausschreibungen und in Vergabeverfahren. Die neue Richtlinie enthält eine Definition für „saubere Fahrzeuge" und legt nationale Ziele für deren öffentliche Beschaffung fest. Auf nationaler Ebene schreibt die CVD einen Mindestprozentsatz an „sauberen“ Fahrzeugen in der öffentlichen Beschaffung vor: Für Österreich liegt dieser bis Ende 2030 bei 38,5%.
Energieeffizienzrichtlinie (EED): Die Europäische Kommission zielt darauf ab, das Energieeffizienzziel von Primärenergieverbrauch und Endenergieverbrauch auf EU-Ebene anzuheben. Elektromobilität ist dafür aufgrund der damit verbundenen Emissionssenkungen und hohen Wirkungsgrade vollelektrischer Fahrzeuge relevant.
Die Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) modernisiert den bestehenden Rechtsrahmen zur europaweiten Senkung des Energieverbrauchs in Gebäuden im Sinne des Klimaschutzes. Sie soll erhöhte Mindestanforderungen für neue und bestehende Gebäude bringen, welche für Ladevorrichtungen im Wohnbau von Relevanz sein können.
Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED): Mit dem Änderungsvorschlag der RED II zur RED III als Teil des EU-Legislativpakets will die EU-Kommission die Klimaneutralität in der EU bis 2050 vorantreiben.
Effort Sharing Regulation (ESR Lastenteilungsverordnung): In der Verordnung aus dem Jahr 2018 werden nationale Emissionsreduktionsziele für Sektoren, die bisher nicht in das Emissionshandelssystem der EU (EU-EHS) einbezogen waren (u.a. der Straßenverkehr), festgelegt. Auf diese entfallen derzeit rund 60 % der EU-Treibhausgasemissionen.
EU Emission Trading System (ETS): Das System funktioniert nach dem 'cap and trade' Prinzip. Die Gesamtmenge an Treibhausgas-Emissionen ist gedeckelt und alle Akteur:innen im Handelssystem können Emissionsrechte untereinander handeln. Die Deckelung erlaubt fortwährend weniger Gesamtemissionen.