Schritt 1: Identifikation der relevanten Daten
Bevor eine Erklärung ausgefüllt wird, können Straßenverkehrsbehörden/Straßenbetreiber:innen in Abstimmung mit der IVS-Kontaktstelle überprüfen, ob sie von der Delegierten Verordnung (EU) 2015/962 betroffene Daten halten oder aktualisieren. Die relevanten Daten sind in drei Kategorien aufgeteilt und im Anhang der Verordnung aufgezählt.
Schritt 2: Erfassung der relevanten Daten auf dem Nationalen Zugangspunkt (www.mobilitaetsdaten.gv.at)
Erfassen oder aktualisieren Straßenverkehrsbehörden/Straßenbetreiber:innen Daten, welche im Anhang der Delegierte Verordnung (EU) 2015/962 gelistet sind, müssen die zugehörigen Meta-Daten auf dem Nationalen Zugangspunkt, www.mobilitaetsdaten.gv.at, erfasst werden.
Schritt 3: Ausfüllen des Erklärungsformulars und Zusammenstellen aller Beilagen
Im Downloadbereich kann das Formular für Straßenverkehrsbehörden/Straßenbetreiber:innen zur Erklärung der Einhaltung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/962 heruntergeladen werden. Anschließend ist das Formular vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und von einer zeichnungsberechtigten Person zu unterfertigen. Die erforderlichen Beilagen sind auf dem Formular gelistet und können in einem frei wählbaren Format zusammengestellt werden.
Schritt 4: Übermittlung der Erklärung inkl. Beilagen
Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular kann inklusive der erforderlichen Beilagen per E-Mail in PDF-Format an kontakt(at)ivs-stelle.at gesendet werden oder über den Postweg an
AustriaTech- Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH
zH IVS-Kontaktstelle
Raimundgasse 1/6
1020 Wien, Österreich
Straßenverkehrsbehörden/Straßenbetreiber:innen haben ihre erfassten und/oder aktualisierten Daten der Datenkategorien 1-3 als Meta-Daten-Eintrag über den nationalen Zugangspunkt (www.mobilitaetsdaten.gv.at) für den Austausch und zur Weiterverwendung für Hersteller digitaler Karten oder für Diensteanbieter:innen zur Verfügung zu stellen. Alle zur Verfügung gestellten Daten werden von Straßenverkehrsbehörden/Straßenbetreiber:innen regelmäßig aktualisiert.
Schritt 1: Identifikation der betroffenen Informationsdienste/Produkte
Bevor eine Erklärung ausgefüllt wird, kann ein:e Hersteller:in digitaler Karten oder ein Diensteanbieter:in in Abstimmung mit der IVS-Kontaktstelle überprüfen, ob das Unternehmen von der Delegierten Verordnung (EU) 2015/962 betroffen ist. Dies ist der Fall, sofern das Unternehmen Daten, welche im Anhang der Verordnung gelistet sind, von einer Straßenverkehrsbehörde/Straßenbetreiber:in nutzt oder verarbeitet, um einen Echtzeit-Verkehrsinformationsdienst oder ein anderes Produkt/Service anzubieten oder im Zuge seiner Tätigkeiten relevante Daten aktualisiert. Ein Unternehmen ist in diesem Fall nur dann nicht erklärungspflichtig, wenn es als bloßer Informationsübermittler agiert.
Schritt 2: Ausfüllen des Erklärungsformulars und Zusammenstellen aller Beilagen
Im Downloadbereich kann das Formular für Diensteanbieter:innen/Hersteller:innen digitaler Karten zur Erklärung der Einhaltung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/962 heruntergeladen werden. Anschließend ist das Formular vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und von einer zeichnungsberechtigten Person zu unterfertigen. Die erforderlichen Beilagen, sind auf dem Formular gelistet, und können in einem frei wählbaren Format zusammengestellt werden.
Schritt 3: Übermittlung der Erklärung inkl. Beilagen
Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular kann inklusive der erforderlichen Beilagen per E-Mail in PDF-Format an kontakt(at)ivs-stelle.at gesendet werden oder über den Postweg an
AustriaTech- Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH
zH IVS-Kontaktstelle
Raimundgasse 1/6
1020 Wien, Österreich
Hersteller:innen digitaler Karten, welche statische Straßendaten nutzen, haben mit Straßenverkehrsbehörden/Straßenbetreiber:innen/Diensteanbieter:innen zusammenzuarbeiten, um etwaige Ungenauigkeiten der Daten unverzüglich zu melden und haben sicherzustellen, dass Aktualisierungen des Datenmaterials zeitnah verarbeitet werden.
Diensteanbieter:innen, welche Daten der Datenkategorien 1-3 nutzen, haben mit Straßenverkehrsbehörden/Straßenbetreiber:innen zusammenzuarbeiten, um etwaige Ungenauigkeiten der Daten unverzüglich zu melden. Weiters haben sie, so weit wie möglich, von den zuständigen Behörden entwickelte Verkehrspläne oder befristete Verkehrsmanagementmaßnahmen zu berücksichtigen. Diensteanbieter:innen aktualisieren relevante Daten regelmäßig und verarbeiten Datenaktualisierungen zeitnah in ihren Echtzeit-Verkehrsinformationsdiensten.
Straßenverkehrsbehörden, Straßenbetreiber:innen, Hersteller:innen digitaler Karten und Diensteanbieter:innen erklären, die Anforderungen der Artikel 3 bis 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/962 einzuhalten. Für die Einhaltungsprüfung durch die IVS-Kontaktstelle sind folgende Unterlagen erforderlich:
a) eine auf Fakten gestützte Erklärung über die Einhaltung der in den Artikeln 3 bis 10 festgelegten Anforderungen (Erklärungs-Formular);
b) eine Beschreibung der bereitgestellten Straßen- und Verkehrsdaten, digitalen Kartendiensten oder Echtzeit-Verkehrsinformationsdiensten sowie die Informationen über deren Qualität und die Bedingungen für die Weiterverwendung dieser Daten (Beilage zum Erklärungs-Formular).
Gemäß dem Anhang der Delegierten Verordnung (EU) 2015/962 sind folgende Daten relevant:
1) Statische Straßendaten, welche sich nicht häufig oder regelmäßig verändern
a) Straßennetzverbindungen und ihre physischen Merkmale, unter anderem Geometrie; Straßenbreite; Anzahl der Fahrstreifen; Steigungen/Gefälle; Kreuzungen;
b) Straßenklasse;
c) Verkehrszeichen, die die Straßenverkehrsvorschriften widerspiegeln und Gefahren ausweisen, unter anderem: Zufahrtsbedingungen für Tunnel; Zufahrtsbedingungen für Brücken; dauerhafte Zufahrtsbeschränkungen; sonstige Straßenverkehrsvorschriften;
d) Geschwindigkeitsbegrenzungen;
e) Verkehrspläne;
f) Lieferverkehrsbestimmungen;
g) Standort von Mautstationen;
h) Ausweisung von Mautstraßen, geltende feste Straßennutzungsgebühren und verfügbare Zahlungsmöglichkeiten;
i) Standort von Parkplätzen und Rastanlagen;
j) Standort von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und ihre Nutzungsbedingungen;
k) Standort von Tankstellen für komprimiertes Erdgas, Flüssigerdgas und Autogas;
l) Standort von Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel und Knotenpunkte;
m) Standort von Lieferzonen.
2) Dynamische Straßenstatusdaten, d.h. Straßendaten, die sich häufig oder regelmäßig ändern und den Straßenstatus beschreiben
a) Straßensperrungen;
b) Fahrstreifensperrungen;
c) Brückensperrungen;
d) Überholverbote für schwere Nutzfahrzeuge;
e) Baustellen;
f) Unfälle und Störungen;
g) dynamische Geschwindigkeitsbegrenzungen;
h) Fahrtrichtung auf Fahrbahnen für beide Richtungen;
i) schlechter Straßenzustand;
j) befristete Verkehrsmanagementmaßnahmen;
k) variable Straßennutzungsgebühren und verfügbare Zahlungsmöglichkeiten;
l) Verfügbarkeit von Parkplätzen;
m) Verfügbarkeit von Lieferzonen;
n) Parkgebühren;
o) Verfügbarkeit von Ladestationen für Elektrofahrzeuge;
p) Wetterbedingungen mit Auswirkungen auf Straßenbelag und Sichtbarkeit.
3) Verkehrsdaten, d.h. Daten zur Straßenverkehrslage
a) Verkehrsaufkommen;
b) Geschwindigkeit;
c) Lage und Länge von Verkehrsstaus;
d) Reisezeiten;
e) Wartezeiten an Grenzübergängen zu Nicht-EU-Staaten.