Delegierte Verordnung (EU) 2017/1926
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Delegierte Verordnung

(EU) 2017/1926 (A)

Ablauf zur Erklärungsabgabe zur Einhaltung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1926

 

 Folgende Akteur:innen unterliegen der Deklarationspflicht:

  • Verkehrsbehörden, Verkehrsbetreiber:innen, Infrastrukturbetreiber:innen bzw. Anbieter:innen nachfrageorientierter Verkehrsangebote, welche Daten erfassen oder aktualisieren, die in eine der relevanten Datenkategorien gemäß Anhang der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1926 fallen, unter Einhaltung des Zeitplans gemäß Artikel 4;
  • Reiseinformationsdienstleister:innen, welche Reise- und Verkehrsinformationen (als IVS-Dienst oder digitale Karte) für Nutzer:innen und Endnutzer:innen für zumindest eine(n) Verkehrsträger:in anbieten.

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