Am 07.07.2010 wurde die IVS-Richtlinie (RL 2010/40/EU zum Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern) erlassen. Diese schafft einen Rahmen zur Unterstützung einer koordinierten und kohärenten Einführung und Nutzung intelligenter Verkehrssysteme (IVS) in der Europäischen Union und legt die dafür erforderlichen allgemeinen Bedingungen fest (Art 1 Abs 1 IVS-RL). In Umsetzung der IVS-RL trat in Österreich am 31.03.2013 das IVS-Gesetz (BGBl I 2013/38) in Kraft. Die für die Vollziehung zuständige Behörde ist das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie.
Gemäß den delegierten Verordnungen zu den vorrangigen Bereichen der IVS-Richtlinie handelt es sich bei der nationalen IVS-Kontaktstelle um eine unparteiliche und unabhängige Einrichtung.
Aufgaben
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