Eine Erklärung gemäß der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 885/2013 von IVS-Daten oder IVS-Diensten läuft in drei Schritten ab:
Schritt 1: Prüfung der Verpflichtung zur Erklärungsabgabe
Bevor eine Erklärung ausgefüllt wird, können öffentliche oder private Parkplatzbetreibende sowie Diensteanbieter:innen in Abstimmung mit der IVS-Kontaktstelle überprüfen, ob sie von der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 885/2013 betroffene Daten erheben oder relevante Informationsdienste bereitstellen. Die zu erhebenden Daten sind statische Parkplatzdaten, Informationen über Sicherheit und Ausrüstung des Parkplatzes sowie dynamische Daten (siehe Datenkategorien).
Schritt 2: Erfassung der zu erhebenden Daten auf einem Zugangspunkt
Die zu erhebenden Daten gemäß Delegierter Verordnung (EU) Nr. 885/2013, Artikel 4, sind über einen nationalen oder internationalen Zugangspunkt zugänglich zu machen. Der Nationale Zugangspunkt in Österreich befindet sich hier: www.mobilitaetsdaten.gv.at; der internationale Zugangspunkt hier: data.europa.eu/euodp/en/data/dataset/etpa
Schritt 3: Ausfüllen des Erklärungsformulars und Zusammenstellen aller Beilagen
Im Downloadbereich kann das Formular zur Erklärung der Einhaltung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 885/2013 heruntergeladen werden. Anschließend ist das Formular vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und von einer zeichnungsberechtigten Person zu unterfertigen. Die erforderlichen Beilagen sind auf dem Formular gelistet und können in einem frei wählbaren Format zusammengestellt werden.
Schritt 4: Übermittlung der Erklärung inkl. Beilagen
Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular kann inklusive der erforderlichen Beilagen per E-Mail in PDF-Format an kontakt(at)ivs-stelle.at gesendet werden oder über den Postweg an
AustriaTech - Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH
zH IVS-Kontaktstelle
Raimundgasse 1/6
1020 Wien, Österreich
Parkplatzbetreibende und/oder Diensteanbietende haben die Daten gemäß Artikel 4 zu erheben und auf einem nationalen (www.mobilitaetsdaten.gv.at) oder internationalen (data.europa.eu/euodp/en/data/dataset/etpa) Zugangspunkt zur Verfügung zu stellen. Statische Daten sind einmal jährlich, dynamische Daten alle 15 Minuten zu aktualisieren. Diensteanbietende haben die erhobenen Daten als Informationsdienst gemäß Artikel 6 bereitzustellen. Parkplatzbetreibende/Diensteanbietende sind verpflichtet, die Zuverlässigkeit ihrer Daten/ihres Informationsdienstes zu gewährleisten und bei Zustandsänderungen Meldung zu erstatten.
Alle Parkplatzbetreibenden und/oder Diensteanbieter:innen haben die Anforderungen der Artikel 4 bis 7 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 885/2013 zu erfüllen und eine Erklärung über deren Einhaltung abzugeben. Für die Einhaltungsprüfung durch die IVS-Kontaktstelle ist eine Erklärung erforderlich, welche folgende Angaben beinhaltet (Erklärungsformular + Anhänge):
a) Die gemäß Artikel 4 erhobenen Daten über sichere Parkplätze für Lastkraftwagen und andere gewerbliche Fahrzeuge, einschließlich des Prozentanteils der von dem Informationsdienst erfassten Parkplätze;
b) die Mittel für die Bereitstellung der Informationen an die Nutzer:innen;
c) die durch die dynamischen Informationsdienste für sichere Parkplätze abgedeckten Gebiete;
d) die Qualität und Verfügbarkeit der bereitgestellten Informationen, den Zugangspunkt zu den Informationen und das Format, in dem diese Informationen vorliegen.
Gemäß dem Artikel 4 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 885/2013 sind folgende Daten zu erheben:
1. Statische Parkplatzdaten wie (soweit vorhanden)
• Identifizierungsdaten des Parkplatzes
• Ortsangabe der Parkplatzeinfahrt
• Kennung der Straße erster Ordnung Nr. 1/Richtung und Kennung der Straße erster Ordnung Nr. 2/Richtung, wenn der Parkplatz über zwei verschiedene Straßen erreichbar ist;
• erforderlichenfalls Angabe der Ausfahrt/Entfernung von der Straße erster Ordnung;
• Gesamtzahl der freien Lkw-Stellplätze;
• Preis und Währung der Parkplätze.
2. Informationen über Sicherheit und Ausrüstung des Parkplatzes
• Sicherheits- und Serviceeinrichtungen des Parkplatzes, einschließlich einer nationalen Einstufung, soweit verwendet
• Zahl der Stellplätze für Kühllastwagen
• Informationen über Sonderausrüstungen oder -dienste für Speziallastwagen und Sonstiges
Kontaktangaben des Parkplatzbetreibenden:
• Vorname und Name
• Telefonnummer
• E-Mail-Adresse
• Einwilligung des Betreibenden zur Veröffentlichung seiner Kontaktangaben
3. Dynamische Daten über freie Stellplätze, einschließlich der Angabe, ob der Parkplatz belegt oder geschlossen ist oder wie viele Stellplätze verfügbar sind.