Die AustriaTech betreibt als vertrauenswürdiger Dritter gemäß § 11 IVS-Gesetz eine unabhängige Stelle für IVS-Diensteleister und IVS-Datenhalter. Aus den gesetzlichen Grundlagen leiten sich die Funktion der IVS- Kontaktstelle und der IVS-Schlichtungsstelle ab.
Die IVS-Kontaktstelle hat gemäß den Vorgaben aus den EU Spezifikationen die Hauptaufgabe der Sammlung und Administration der Erklärungen (Self-Declarations) von Daten- und Serviceprovidern. Es obliegt ebenfalls der IVS-Kontaktstelle, die erhaltenen Erklärungen stichprobenartig zu überprüfen und einen Nachweis der Richtlinieneinhaltung zu fordern.
In einer kontinuierlichen Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und anderen EU-Mitgliedsstaaten findet ein Verbesserungs- und Vereinheitlichungsprozess statt, welcher das Ziel hat, einheitliche Prozeduren und Qualitätskriterien zu definieren.
Die Kernaufgabe der IVS-Schlichtungsstelle ist die Gewährleistung von Diskriminierungsfreiheit für IVS-Anwendungen und IVS-Dienste. Dies beinhaltet die außergerichtliche Streitbeilegung und die Vermittlung zwischen streitenden Parteien. Die eingehenden Schlichtungsanträge werden von einem Expert:innenteam formal und inhaltlich geprüft und in Schlichtungsverfahren abgewickelt. Ziel eines Schlichtungsverfahrens ist es, eine für alle beteiligten Parteien akzeptable außergerichtliche Streitbeilegung in einem angemessenen Zeitraum herbeizuführen.
Grundlage für die Einrichtung der IVS-Kontaktstelle und IVS-Schlichtungsstelle bildet das IVS-Gesetz. Mit der Einrichtung der IVS-Stelle kommt AustriaTech der in eben diesem Bundesgesetz über die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstelle zu anderen Verkehrsträger:innen (IVS-G), BGBl Nr. 28/2013, §11 Absatz 1 Ziffer 3, festgelegten Aufgabe nach.