Testen
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Informationen

zu ihrem Testantrag

Alle Informationen zur gesetzlichen Grundlage, Antragstellung sowie weitere für die Testdurchführung relevante Dokumente finden Sie im Downloadbereich.

 

Das Testen automatisierter Fahrzeuge ist in Österreich unter Einhaltung und Erfüllung bestimmter Voraussetzungen möglich. Diese Voraussetzungen sind in der Verordnung zum automatisierten Fahren (AutomatFahrV) definiert. Weitere Richtlinien und Erläuterungen sind im Code of Practice enthalten.

Die AutomatFahrV lässt derzeit folgende Anwendungsfälle zu:

  1. Automatisiertes Fahrzeug zur Personenbeförderung
  2. Automatisiertes Fahrzeug zur Güterbeförderung
  3. Autobahnpiloten mit automatischem Spurwechsel
  4. Autobahnpilot mit automatischem Auf- und Abfahren
  5. Selbstfahrendes Heeresfahrzeug
  6. Automatisiertes Parkservice
  7. Automatisierte Arbeitsmaschine
  8. Automatisiertes Absicherungsfahrzeug

Werden alle Voraussetzungen laut AutomatFahrV erfüllt, stellt das BMK eine Testbescheinigung aus, die das Testen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zulässt. Die Einhaltung der Bestimmungen des Code of Practice ist eine weitere Voraussetzung für alle Testorganisationen, um ein sicheres Testen zu ermöglichen.

Seit 2016 testen zahlreiche Organisationen und Forschungseinrichtungen automatisierte Fahrzeuge in Österreich. Diese Testaktivitäten werden regelmäßig in Form eines halbjährlichen Zwischenberichts sowie eines Endberichts nach Ablauf der Bescheinigung dokumentiert sowie zur Erfahrungssicherung und zum Wissensaufbau an das BMK übermittelt. Sollten Sie an Erfahrungsberichten interessiert sein, so empfehlen wir Ihnen einen Blick auf die Testberichte auf der Website des BMK zu werfen.

Eine schematische Darstellung des Prozesses bei der Antragstellung und der Testdurchführung finden Sie im Dokument zum Prozessablauf.

 

Anmeldefristen

Testanträge können der Kontaktstelle mittels Formular per E-Mail übermittelt werden. Die Antragsfristen enden am:

  • 12. Februar 2024
  • 30. April 2024
  • 30. Juli 2024
  • 1. Oktober 2024

Den Antragstellenden wird dringend empfohlen, die Kontaktstelle bereits zu einem frühen Zeitpunkt über ihr geplantes Testvorhaben zu informieren. Die oben angeführten Fristen gelten für die Übermittlung der finalen Antragsunterlagen, nicht für die erste Kontaktaufnahme!

In der Regel erfolgt eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag innerhalb von fünf Werktagen. Nach Ende der jeweiligen Frist werden die übermittelten finalen Testanträge technisch und rechtlich bewertet.

Tests auf öffentlichen Straßen, die über den Umfang der Anwendungsfälle der AutomatFahrV hinausgehen, sind derzeit in Österreich nicht möglich. Die Kontaktstelle sammelt jedoch gerne entsprechenden Bedarf, um diesen gegebenenfalls bei einer zukünftigen Ausweitung der Testmöglichkeiten berücksichtigen zu können. Unternehmen, die solche Tests durchführen wollen, sollten sich daher in einer frühen Planungsphase an die Kontaktstelle wenden. Kontaktieren Sie uns unter automatisierung@austriatech.at.

 

Downloadbereich

Alle Dokumente und wichtigen Informationen rund um das Testen automatisierter Fahrzeuge stehen hier für Sie zum Download bereit:

 

Gesetzliche Grundlagen, Richtlinien, Informationen

AutomatFahrV

Code of Practice

Prozedere Testablauf

 

Unterlagen zum Testantrag

Vorlage Testantrag

Vorlage Information Landeshauptperson

Streckenanalyse & Risikobewertung

Zusammenfassung Streckenanalyse Risikobewertung

 

Testberichte

Gespraechsleitfaden Abschlussgespräch

Vorlage Testbericht

 

Unfälle und kritische Situationen

Vorgehensweisen bei Unfällen

Unfallbericht

Vorgehensweisen bei kritischen Situationen

 

On-Site Visit

Gesprächsleitfaden On-Site Visit