IVS-Schlichtungsstelle
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IVS-Schlichtungsstelle

Da laufend neue IVS (Intelligente Verkehrssysteme)-Dienste und IVS-Anwendungen entwickelt und geschaffen werden, ist die Gewährleistung von Diskriminierungsfreiheit für alle Beteiligten und die Qualität der Daten und Dienste oberste Priorität. Dies gilt sowohl für private Unternehmen als auch geförderte Projekte. Ebenso spielt der reibungslose Geschäftsablauf von und zwischen den Bereitstellern von Daten und Diensten und ihren Geschäftskunden eine große Rolle für nachgelagerte Dienste und deren Kunden. All dies birgt allerdings auch ein Konfliktpotenzial.

Die Kernaufgabe der IVS-Schlichtungsstelle ist die außergerichtliche Streitbeilegung und die Vermittlung zwischen streitenden Parteien im B2B-Bereich (Business to Business) mit Spezialisierung auf IVS-Dienste und IVS-Anwendungen. Die eingehenden Schlichtungsanträge werden von einem ExpertInnenteam formal und inhaltlich geprüft und die weitere Vorgehensweise abgestimmt. Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es, ein für alle beteiligten Parteien akzeptables Ergebnis in einem angemessenen Zeitraum herbeizuführen

Die IVS-Schlichtungsstelle ist mit 1.1.2014 operativ. Grundlage für die Einrichtung einer IVS-Schlichtungsstelle bildet das IVS-Gesetz. Mit der Einrichtung dieser Schlichtungsstelle kommt AustriaTech, der in eben diesem Bundesgesetz über die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstelle zu anderen Verkehrsträgern (IVS-G), BGBl Nr. 28/2013, §11, Punkt 3, festgelegten Aufgabe nach.