Das Testen automatisierter Fahrzeuge ist in Österreich unter Einhaltung und Erfüllung bestimmter Voraussetzungen möglich. Diese Voraussetzungen sind in der Verordnung zum automatisierten Fahren (AutomatFahrV) definiert. Weitere Anforderungen sind im Code of Practice festgelegt.
Die AutomatFahrV lässt derzeit folgende Anwendungsfälle zu:
Werden alle Voraussetzungen laut AutomatFahrV erfüllt, stellt das BMK eine Testbescheinigung aus, die das Testen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zulässt. Die Einhaltung des Code of Practice ist eine weitere Anforderungen, an die sich alle Testorganisationen einhalten sollen um ein sicheres Testen zu ermöglichen.
Seit 2016 testen zahlreiche Organisationen und Forschungseinrichtungen automatisierte Fahrzeuge in Österreich. Diese Testaktivitäten werden regelmäßig in Form eines halbjährlichen Zwischenberichts sowie eines Endberichts nach Ablauf der Bescheinigung zur Erfahrungssicherung und zum Wissensaufbau an das BMK übermittelt. Sollten Sie an Erfahrungsberichten interessiert sein, so empfehlen wir Ihnen einen Blick auf die Testberichte auf der Website des BMK zu werfen. Welche Informationen oder Voraussetzungen vorliegen müssen, um eine Testbescheinigung laut Verordnung zu erhalten erfahren sie in der Kurzinformation zur AutomatFahrV.
Eine schematische Darstellung des Prozesses bei der Antragstellung finden Sie im Prozedere Testablauf.
Testanträge können der Kontaktstelle mittels Formular per E-Mail übermittelt werden. Die Antragsfristen enden am:
Nach Ende der jeweiligen Frist werden die übermittelten Testanträge technisch und rechtlich bewertet. In der Regel erfolgt die Rückmeldung zu den nächsten Schritten zu Ihrem Antrag innerhalb von fünf Werktagen.
Tests auf öffentlichen Straßen, die über den Umfang der Anwendungsfälle der AutomatFahrV hinausgehen, sind derzeit in Österreich nicht möglich. Die Kontaktstelle sammelt gerne den entsprechenden Bedarf, um diesen gegebenenfalls in den Prozess der Ausweitung der Testmöglichkeiten einfließen zu lassen. Unternehmen, die solche Tests durchführen wollen, sollten sich daher in einer frühen Planungsphase an die Kontaktstelle wenden.
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